Patenschaft Grabstelle „Oppenheim und Grahl“

Die Grabstelle befindet sich im dritten Teil des Friedhofes an der Trennwand zwischen I. Abteilung und III. Abteilung. Die genaue Bezeichnung lautet: 3.Bogen 16.

Begründer der Grabstelle

Der Bankier Martin WilhelmOppenheim und Grahl  erwarb diese Grabstelle im Jahr 1849 für die Bestattung seiner Ehefrau, Rosa Oppenheim. Die Grabstelle wurde von seinem Freund Gottfried Semper  entworfen, genauso wie das Palais Kaskel/Oppenheim an der Bürgerwiese und  die „Villa Rosa“ auf der Neustädter Seite. In der Grabstelle wurde auch seine Tochter und sein Schwiegersohn August Grahl beigesetzt. Das  Bronzerelief mit dem Abbild von Rosa Oppenheim stammt von dem berühmten Bildhauer Ernst Rietschel.

Grabmal und Einfassung

Grabmal und Einfassung sind aus Sandstein. Unter der Grabstelle ist eine Gruft mit Sandstein ausgemauert. Am Hauptgrabmal befindet sich das Relief aus Bronze. Die Platten an dem Grabmal waren ursprünglich mit Bronzeschrauben versehen.

Aufgaben des Grabpaten

Dem Grabpaten obliegt  die Verantwortung für die Standsicherheit und  für den Erhalt des Grabmals.

Diese Grabstelle steht explizit unter Denkmalschutz. An der Grabstelle besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Das Wandgrabmal sollte in seinem derzeitigen Zustand gesichert werden um den witterungsbedingten Verfall aufzuhalten. Dies bedeutet einige Teile zu ersetzen und eine Blechabdeckung auf dem Wandgrabmal neu zu erstellen.

Das Bronzerelief bedarf einer Reinigung. Die Schrift auf den Tafeln und am Hauptgrabmal muss nachgearbeitet werden. Fehlende Teile an der Einfassung sollen ersetzt werden. Insgesamt muss die Einfassung neu befestigt und gegründet werden. Alle Arbeiten müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Eine Kostenschätzung einer Bildhauerfirma liegt bei 20.000,00 € für alle Arbeiten. Aufgrund der hohen Kosten erscheint eine Einteilung der Arbeiten in Bauabschnitte sinnvoll.

Die Begrünung der Grabstelle bedarf einer Erneuerung und soll durch den Paten gärtnerisch unterhalten werden.

Der Grabpate ist während der Grabpatenschaft von Friedhofsgebühren befreit.

Belegungsmöglichkeiten

Ausgelegt ist die Grabstelle für vier Sargbestattungen in der Gruft und dem hinzu weitere acht Urnenbestattungen. Aufgrund der vorherigen Belegung in der Gruft sind im Moment nur 3 Bestattungen im Sarg und dem hinzu 6 Urnen möglich.

Nachbeschriftung

Auf separatem Grabmal ist eine Nachbeschriftung möglich. Eine Anbringung von zusätzlichen Platten am Hauptgrabmal bedarf einer Abstimmung mit dem Denkmalschutz.