Patenschaft Grabstelle „Schaller“

Die Grabstelle befindet sich im dritten Teil des Friedhofes (III.M).  Die genaue Bezeichnung lautet: 3.M/11/36.

Begründer der Grabstelle

Die erste Bestattung erfolgte am 24.11.1912 durch die Familie Schaller/Stadler. In der Grabstelle wurde unter anderem ein Straßenbahndirektor a.D. beigesetzt.

Grabmal und Einfassung

Das Grabmal und Einfassung sind aus Muschelkalkstein. Auf der Einfassung befindet sich ein Ziergitter aus Bronze.

Aufgaben des Grabpaten

Dem Grabpaten obliegt  die Verantwortung für die Standsicherheit und  für den Erhalt des Grabmals.

Das Grabmal sollte gereinigt und die Halbplastik konservatorisch behandelt werden. Grabmal und Einfassung inklusive des Ziergitters müssen gerichtet werden. Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt nicht vor.

Der Grabpate trägt die Verantwortung für die gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstelle. Die Grabstelle benötigt eine Begrünung, die das Ziergitter zur Geltung bringt.

Für die gärtnerische Herrichtung sind  Kosten in Höhe von  ca. 450 € zu erwarten.

Der Grabpate ist während der Grabpatenschaft von Friedhofsgebühren befreit.

Belegungsmöglichkeiten

Ausgelegt ist die Grabstelle für eine Sargbestattung und dem hinzu weitere zwei Urnenbestattungen. Eine Belegung der Grabstelle mit einem Sarg erfordert aber, dass alle baulichen Teile zur Bestattung entfernt werden. Sollten der Sargbestattungsplatz nicht genutzt werden, können in der Grabstelle drei Urnen beigesetzt werden.

Nachbeschriftung

Eine Nachbeschriftung ist auf dem Hauptgrabmal ist möglich.