Patenschaft Grabstelle „Schleinitz“

Die Grabstelle befindet sich im zweiten Teil des Friedhofes (II.A).  Die genaue Bezeichnung lautet: 2.A/07/02.

Begründer der Grabstelle

Gelöst wurde die Grabstelle von Friedrich August Theodor Schleinitz. Die erste Bestattung erfolgte am 15.10.1891. Die vorerst letzte Beisetzung war ein Architekt im Jahr 1911.

Grabmal und Einfassung

Das Grabmal ist aus Sandstein mit einer sehr schönen halbplastischen Engelsfigur. Die Einfassung zur Grabstelle ist nicht mehr vorhanden.

Aufgaben des Grabpaten

Dem Grabpaten obliegt  die Verantwortung für die Standsicherheit und  für den Erhalt des Grabmals.

Das Grabmal sollte gereinigt und die Halbplastik konservatorisch behandelt werden. Die Grabstelle benötigt eine neue Einfassung aus Sandstein. Möglicherweise kann die Friedhofsverwaltung gebrauchtes Material zur Verfügung stellen. Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt nicht vor.

Entscheidet sich der Grabpate für den Aufbau der Grabstelle mit einer Einfassung, so sollte die Grabstelle auch dann gärtnerisch neu hergerichtet werden.

Der Grabpate ist während der Grabpatenschaft von Friedhofsgebühren befreit.

Belegungsmöglichkeiten

Ausgelegt war die Grabstelle für eine Sargbestattung und dem hinzu weitere zwei Urnenbestattungen. Eine Belegung der Grabstelle mit einem Sarg erfordert aber, dass alle baulichen Teile zur Bestattung entfernt werden. Sollten der Sargbestattungsplatz nicht genutzt werden, können in der Grabstelle drei Urnen beigesetzt werden. Eine Erweiterung der Grabstelle zu einer Doppelstelle ist möglich. Dann können bis zu sechs Urnen oder zwei Särge und dem hinzu vier Urnen beigesetzt werden.

Nachbeschriftung

Eine Nachbeschriftung ist auf einem gesonderten Grabmal aus Sandstein möglich.