Patenschaft Grabstelle „Heymann“

 

Die Grabstelle befindet in der Abteilung 4.C in der vorletzten Reihe.

Grabmal:

Das Grabmal aus Sandstein wurde 2018 auf Grund der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit abgebaut und komplett wieder neu aufgebaut. Der Grabpate müsste 50% von den damaligen Baukosten aufbringen 2.380 €.

Aufgaben des Grabpaten:

Erneuerung der Blechabdeckung.

Gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstelle.

Belegungsmöglichkeiten:

Die Grabstelle beherbergt ein unterirdisches Gruftgewölbe mit ca. 2 m Tiefe. Hier wurde bereits ein Sarg und eine Urne bestattet, welche auch in der Gruft verbleiben.

Die Neubelegung der Gruft ist daher mit einem weiteren Sarg und fünf Urnen möglich. 

Nachbeschriftung:

Einer Neubeschriftung der mittleren Inschriftenplatte würden wir zustimmen, wenn auf dem linken Seitenteil im unteren Drittel eine entsprechende Referenzbeschriftung ausgeführt wird und somit die Begründer der Grabstelle nicht vergessen werden.

Der Abschluss der Patenschaft ist frei von jährlichen Friedhofsgebühren, da die Grabpaten die Finanzierung der notwendigen Arbeiten übernehmen. Gebühren erheben wir erst mit der ersten Bestattung in der Grabstelle. Die Grablösegebühren im Falle einer Urnenbeisetzung würden bei dieser Grabstelle für 20 Jahre 926 € betragen. Jährlich zu zahlen, aber erst mit der Neubelegung der Grabstelle wäre die Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 40 € pro Jahr.